NOTARZT 2009; 25(2): 35-36
DOI: 10.1055/s-0028-1090236
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Viel Wirbel um Analgetika durch Rettungspersonal

Much Ado About Paramedic Administration of AnalgesicsP.  Sefrin
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Publication Date:
09 April 2009 (online)

In diesem Heft wird noch einmal das Thema der Medikamentengabe durch Rettungsassistenten aufgegriffen, allerdings geht es dieses Mal um die Analgesie mit Betäubungsmittel. Schon der erste Artikel von Prof. Fehn hat zu einer heftigen Diskussion geführt, die wir in einer Auswahl von Leserbriefen im Heft 3 / 09 veröffentlichen werden. Die Diskussion ist nicht nur unter medizinisch-organisatorischen Aspekten zu sehen, sondern auch vor dem Hintergrund der derzeit laufenden Diskussion über die Novellierung des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG). Das Thema „Analgesie im Rettungsdienst durch Nichtärzte” ist jedoch Teil einen vermeintlichen Mangels bei der Durchführung von notfallmedizinischen Maßnahmen durch die dafür zuständigen Ärzte in der Präklinik und damit eines Defizites im gesamten Rettungsdienst.

Wenn es darum geht, ärztliche Maßnahmen im Rettungsdienst auf andere zu übertragen, wird dies als Ersatz für fehlende Möglichkeiten gesehen, wobei als Argument der Arztmangel im Vordergrund steht. Allerdings kann man Defizite im Rettungsdienst nicht ausschließlich auf der ärztlichen Ebene suchen. Defizite gibt es inzwischen neben einem begrenzten regionalen „Notarztmangel” auch im Bereich der Disposition der Notfallrettung sowie der Möglichkeiten der stationären Versorgung. Die Übertragung ärztlicher Maßnahmen als alleinigen Beitrag zu einer Verbesserung im Bereich des Rettungsdienstes ist zu kurz gegriffen, wenn es darum geht, diese Defizite auszugleichen. Die Erweiterung der Kompetenzen der Rettungsassistenten – um es überspitzt zu sagen – als Möglichkeit die bestehenden Defizite auszugleichen, ist nicht ausreichend. Die Alternative kann nicht heißen: Erweiterung der Kompetenzen im Bereich ärztlicher Maßnahmen durch Rettungspersonal, sondern Steigerung der Attraktivität des ärztlichen Dienstes im Rettungsdienst. Es gibt inzwischen genügend qualifizierte Notärzte, nur sind sie falsch verteilt. Außerdem muss es für Krankenhäuser sich „lohnen” in den Notarztdienst zu investieren.

Es ist, wenn es um den Patienten geht, nicht nur eine Frage der juristisch abgesicherten Erlaubnis zur Übernahme der präklinischen Analgesie durch Rettungspersonal, sondern auch eine Frage der Indikation und Umsetzung dieser Maßnahme. Gerade in diesem Bereich gibt es, wie die Vergangenheit gezeigt hat, nicht nur grobe Fehler, sondern auch Verkennungen, die jedoch auf der Basis der Qualifikation und Vorkenntnisse dieses Personenkreises nicht vorwerfbar sind.

Neben der Frage der Applikation von Analgetika ist es auch eine Frage, ob das richtige Rettungsmittel zum richtigen Patienten entsandt wurde. Wenn beklagt wird, dass der Notarzt zu spät zur Analgesie kommt, kann dies auch aus der Tatsache resultieren, dass er zu spät alarmiert oder erst nachalarmiert wurde. Eine rein sektorale Betrachtung unter dem Blickwinkel der Analgesie und der Ausweitung der Kompetenzen für Rettungspersonal ist bestimmt nicht berechtigt. Es geht vielmehr, bei einer Verbesserung der derzeitigen Situation, um eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Dazu gehört nicht nur die präklinische Sichtweise, sondern auch die Frage der lückenlosen Versorgung des Patienten an der richtigen Behandlungsstelle. Gerade an dem Schnittpunkt zur stationären Versorgung, sind erhebliche Verbesserungen notwendig. Nicht nur die beschränkte Verfügbarkeit klinischer Behandlungskapazitäten durch politisch gewollte und verordnete Einsparmaßnahmen, sondern auch die verlängerten Bindungszeiten – sowohl durch Primär- wie durch Sekundärtransporte – führt zu einer mangelnden Verfügbarkeit von Notärzten. Darüber hinaus ist die Frage, ob alle Möglichkeiten einer Rekrutierung von Ärzten zur Schmerzbekämpfung überhaupt seitens der Disposition genutzt wurden. Bei der Alarmierung des Notarztes „zur Schmerzbekämpfung” ist die Frage, ob dies in jedem Falle ein Notarzt sein muss. Zugegeben ist die Zugriffsmöglichkeit auf Vertragsärzte in zunehmendem Maße schwieriger geworden, da diese sich aus der Notfallversorgung zurückgezogen haben. Andererseits ist dies auch verständlich bei der heutigen Vergütung im Vertragsarztsystem.

Wir benötigen heute eine Verzahnung zwischen präklinischer und klinischer Versorgung. Es hat sich bei der Versorgung von Traumapatienten gezeigt, dass ein Netzwerk im Bereich der Akutversorgung nicht nur Sinn macht, sondern auch in der Lage ist, Erfolge aufzuweisen. Ohne Frage spielt das Rettungspersonal in einem derartigen Netzwerk eine hervorragende, unverzichtbare Rolle. Ob dies sich aber an der Frage der Analgesie entscheidet, ist zu bezweifeln. Aus diesem Grunde wird in der nächsten Ausgabe unserer Zeitschrift eine Stellungnahme der BAND zu den Kompetenzen der Rettungsassistenten auf der Basis der geplanten Ausbildungsziele des neuen RettungsAssistentenGesetzes durch den wieder gewählten Vorsitzenden der BAND Herrn PD Dr. med. D. Blumenberg abgedruckt werden.

Prof. Dr. med. Peter Sefrin

Schriftleiter der Zeitschrift „Der Notarzt”

Sandweg 11

97078 Würzburg

Email: sefrin@agbn.de

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