Thorac Cardiovasc Surg 1968; 16(2): 195-196
DOI: 10.1055/s-0028-1100516
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Erwiderung auf die Stellungnahme von E. Sperling zur Arbeit Freie Kutislappenplastik der thorakalen Trachea bei Hämangio-Endothelio-Sarkom von E. C. Yasargil

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Publication Date:
11 December 2008 (online)

Bei Eingriffen am Tracheobronchialbaum ist eine zweckmäßige Intubation in der Regel ausreichend. Beim beschriebenen Fall (Thoraxchir. u. vask. Chir. 15, 386-391) sowie bei den damals von uns ausgeführten experimentellen Untersuchungen über den plastischen Ersatz der thorakalen Trachea am Hund (Thoraxchir. 1958/59 ) haben wir ohne Herz-Lungen-Maschine gearbeitet.

Die histologische Untersuchung des Resektates bei einem Hämangioendotheliosarkom ergab, daß die Resektion im Gesunden erfolgt war. Eine ca. 1 cm breitere Resektion hätte deshalb hier zur Radikalität des Eingriffes nicht wesentlich beigetragen. Eine Kontinuitätsresektion von mindestens 5 cm proximal und distal des Tumorrandes entfernt wäre in diesem Sinne sinnvoller gewesen. Ein solches Vorgehen aber ist bei den heutigen operativ-technischen Möglichkeiten kaum diskutierbar.

Bei zirkulärer Kontinuitätsresektion ist die Flimmerepithelauskleidung erst dann gewährleistet, wenn eine End-zu-End-Anastomose ohne Einschaltung eines Transplantates ausgeführt werden kann. Bei Fensterdefekten ist es an sich belanglos, wo die Epithelauskleidung beginnt. Das Transplantat wird zum Teil abgestoßen und zum Teil umgebaut, eine Tatsache, die für alle Transplantate im menschlichen Organismus gilt. Bei dem erwähnten Patienten, dem es zur Zeit gut geht und der keine Zeichen eines Tumorrezidivs aufweist, wurde ein Jahr nach dem Eingriff eine Bronchoskopie vorgenommen. An der Stelle des eingepflanzten Kutislappens fand sich in einer leichten Eindellung eine vollständige Epithelauskleidung. Eine Einengung des Tracheallumens ist nicht eingetreten. Es muß auch betont werden, daß die Ergebnisse der tier experimentellen Untersuchungen bezüglich der Wundheilung nicht ohne weiteres auf den Menschen übertragen werden dürfen.

Gebauer hat sein Verfahren in der Hauptsache bei Patienten angewandt, bei denen eine erhebliche Stenose der Bronchien infolge einer Bronchialtuberkulose eingetreten war und der Zweck seiner Operation bestand darin, die eingeengten Bronchien zu erweitern. So war auch die von ihm angegebene Drahtverstärkung des Kutislappens nötig. Bei Wanddefekten, wie im erwähnten Fall, ist es nicht nötig, die Drahtverstärkung vorzunehmen. Man kann die Deckung des Kutislappens mit Pleura dennoch exakt ausführen.

Die zusätzliche Tracheotomie ist nicht allein wegen Keimarmut, die hier nur eine theoretische ist, ausgeführt worden, sondern um die mechanischen Auswirkungen der Hustenstöße zu vermeiden. Dieser Weg ist bezüglich der Wundheilung sicher schonender.

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