Dtsch Med Wochenschr 1953; 78(49): 1695-1697
DOI: 10.1055/s-0028-1115037
Klinik und Forschung

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Febris undulans (Bang-Brucellose) eine im Zunehmen begriffene Krankheit (mit Ausführungen versicherungsrechtlicher Art)

W. Schmidt, H. Winter
  • Medizinischen und Nervenklinik der Akademie für medizinische Forschung und Fortbildung der Justus-Liebig-Hochschule Gießen (Direktor: Prof. Dr. Dr. H. Bohn)
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Publication Date:
22 April 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Zahl der Bang-Erkrankungen hat auch in unserer Klinik im Vergleich zu früheren Jahren an Häufigkeit zugenommen. Infektionstermin und Krankheitsbeginn ließen sich nur bei 4 Fällen genau ausmachen. Die Inkubationszeit betrug bei diesen Kranken 5—6 Wochen. Diagnostisch hat die Gruber-Widalsche Reaktion in unseren Breiten gegenüber der Komplementfixation und den Flockungsreaktionen nach Meinicke und Sachweh bei akuten und subakuten Formen den Vorzug. Bei rechtzeitiger Diagnose stehen heute in verschiedenen Antibioticis wirksame Mittel zur Verfügung, die berechtigte Aussicht auf Ausheilung eröffnen. Bei unkomplizierten Verlaufsformen erwies sich uns die Behandlung mit Aureomycin allein — 1 bis 2 g täglich, durchschnittlich 30 g im ganzen — der kombinierten Behandlung mit Aureomycin + Streptomycin ebenbürtig. Von einer Kombination Aureomycin + Streptomycin kann im allgemeinen Abstand genommen werden.

Abschließend wird zur Frage: Morbus Bang und Unfallversicherung Stellung genommen.

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