Zusammenfassung
Im Hinblick auf die Erfahrungstatsache, daß 40% aller Fälle von Nervenschußverletzungen
spontan ausheilen, ist je nach Lage des Falles in den ersten 3–6 Monaten grundsätzlich
eine konservative Behandlung angezeigt. Falls nach Ablauf dieser Wartezeit sich keine
Restitutionserscheinungen bemerkbar machen, ist eine Neurolyse oder eine Nervennaht
vorzunehmen. Die Entscheidung, welche dieser Operationsarten im Einzelfall angebracht
ist, hängt mit von dem Ergebnis der faradischen Reizung des freigelegten Nerven auf
dem Operationstisch ab.
Bei sich steigernden Schmerzzuständen oder bei Verschlimmerung von Lähmungserscheinungen
während der Wartezeit ist zu operieren ohne Rücksicht auf die seit der Verletzung
verstrichene Frist.
Die Nervenoperation ist abzulehnen, solange die Wundheilung noch nicht abgeschlossen
ist oder solange andere Komplikationen (Gelenkversteifungen, höchste Muskelatrophie
oder dergleichen) den Erfolg einer Nervennaht illusorisch machen.
In Fällen, in denen nach Anfrischung der Nervenstümpfe die entstandene Diastase so
groß ist, daß eine direkte Vereinigung durch Naht nicht mehr möglich ist, hat sich
die Nervenplastik aus entbehrlichen sensiblen Eigennerven gut bewährt.
Keine Nervennaht ohne konsequente elektrische Massage- und Übungsnachbehandlung!!!