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DOI: 10.1055/s-0028-1121062
Ist die Behandlung der Lungenentzündung mit Chinineinspritzungen berechtigt?
Publication History
Publication Date:
04 May 2009 (online)
Zusammenfassung
Die im Schrifttum niedergelegten Schäden, insbesondere Nervenlähmungen nach Einspritzung von chininhaltigen Arzneimitteln sind zahlenmäßig bei der weiten Verbreitung der parenteralen Chinintherapie gering.
Nach einer eigenen Auszählung kamen auf etwa 5000 Einzeleinspritzungen je eine (vermeidbare) Radialislähmung und auf je 750 Injektionen eine Abszeßbildung. Schädigungen des Hüftnerven wurden nie beobachtet.
Die beobachteten Schäden sind vermeidbar, wenn die notwendige Sorgfalt angewandt wird, d. h. wenn chininhaltige Arzneimittel nur vom Arzt und nur intraglutäal mit genügend langer Nadel eingespritzt werden. Bei diesem Vorgehen ist die Behandlung der Lungenentzündung mit Einspritzung von Chinin ungefährlich und erzielt gegenüber der rein symptomatischen Behandlung eine wesentliche Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verringerung der Zahl der Komplikationen und eine Herabsetzung der Sterblichkeit.