Zusammenfassung
Es wird darauf hingewiesen, daß die bisher durchgeführten Funktionsprüfungen von Atmung,
Herz und Kreislauf zur Begutachtung von Steinstaublungenerkrankungen nicht genügen
und zu Fehlurteilen führen können. Zumindest müßte bei Grenzfällen eine exakte Funktionsprüfung
vorgenommen werden. Als solche wird eine Kombination der Regulationsprüfung nach Schellong
mit der ergometrischen Belastung am Knippingschen Spirometer vorgeschlagen. An Hand
von zwei Begutachtungen wird der Wert und die Beurteilungssicherheit mit Hilfe dieser
Untersuchungsmethodik, die sich an über 300 Untersuchungen bei Steinstaublungenkranken
bewährt hat, aufgezeigt. Es kann damit weder zu einem Übersehen einer Aggravation
noch zu einer Fehlbeurteilung bei einem wirklich Insuffizienten kommen.