Dtsch Med Wochenschr 1938; 64(11): 377-378
DOI: 10.1055/s-0028-1122103
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© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Die Behandlung der Prostatahypertrophie mit Röntgenstrahlen

J. Kneip - Volontärassistent der Klinik
  • Chirurgischen Klinik des Stadtkrankenhauses in Worms (Medizinalrat Dr. K. Braeunig)
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Unter den 37 seit 1930 hinzugekommenen Fällen wurden 16 gute Ergebnisse erzielt, die einer Heilung gleichzusetzen sind. In 12 Fällen wurde eine Besserung erreicht. Zwei Patienten sind später an unbekannter Ursache gestorben. Von den übrigen 7 Kranken sind 4 an den Folgen der Prostatahypertrophie gestorben und bei 3 von ihnen mußte nach erfolgloser Bestrahlung die Prostatektomie ausgeführt werden. Es stehen also 9 Mißerfolgen 28 gute Ergebnisse gegenüber.

Die Erfolge sind etwa die gleichen wie die unserer 1. Reihe (1925—1930), bei der wir unter 25 Fällen 17 gute Ergebnisse hatten.

Über die Ursache der Mißerfolge und Rezidive können wir ebensowenig wie im Jahre 1930 bestimmte Angaben machen. Karzinome, von denen wir wissen, daß sie auf die Strahlenbehandlung nicht ansprechen, waren unter unseren Fällen diesmal nicht vorhanden, soweit sich dies aus den klinischen Zeichen und dem Verlauf erschließen ließ. Die 3 operierten Prostatahypertrophien waren keine Karzinome, sondern erwiesen sich auch histologisch als gutartige Adenome. Bei ihnen war ein ventilartiger Mittellappen vorhanden. Wir haben schon in der vorigen Arbeit darauf aufmerksam gemacht, daß sich diese Fälle nicht für die Strahlentherapie eignen. So haben wir uns in den letzten Jahren des öfteren ohne vorherigen Bestrahlungsversuch zur Operation entschlossen, wenn die zystoskopische Untersuchung zeigte, daß ein Mittellappen vorhanden war, und wenn nicht das Alter und der Allgemeinzustand, eine Nierenschädigung oder eine schwere Infektion der Harnwege gegen die Operation sprachen. Wir haben also nicht mehr wie 1925 bis 1930 in jedem Falle von Prostatahypertrophie zunächst einen Versuch mit der Bestrahlung gemacht, sondern wir haben, wenn keine Gegenanzeige vorhanden war, häufiger den Entschluß zur Operation von vornherein gefaßt. So sind im allgemeinen nur ungünstige Fälle übriggeblieben, die der Röntgenbestrahlung mit oder ohne Vasektomie zugeführt wurden, nämlich alle diejenigen, bei denen die Operation nicht möglich war. Von diesen wurden mehr als ⅔ gebessert, fast die Hälfte geheilt. Schädigungen durch die Röntgentherapie sind nicht vorgekommen. Wir wollen deshalb die Behandlung der gutartigen Prostatahypertrophie mit Vasektomie und Röntgenbestrahlung erneut empfehlen, besonders für die Fälle, bei denen aus dem einen oder anderen Grunde eine Operation nicht mehr in Frage kommt. Wenn man auch nicht in allen diesen Fällen auf einen vollen Erfolg hoffen darf, so gelingt es doch bei einem großen Teil dieser unglücklichen Kranken, sie von den Qualen des Katheterlebens zu befreien, ohne sie einer Gefahr auszusetzen.

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