Zusammenfassung
Für den behandelnden Arzt und den Gutachter, der immer wieder um die Ausstellung von
Zeugnissen über „ursächliche Zusammenhänge” angegangen wird, ergeben sich aus diesen
Beobachtungen folgende Richtlinien:
Es ist richtig, bei Erkrankungen verschiedener Organe das Tuberkulosegeschehen als
eine Einheit anzusehen, aber nur in bezug auf die Gleichheit des Erregers und in Hinsicht auf die Schwankungen der
Abwehrkraft des Körpers. Die ursächlichen Veranlassungen liegen, abgesehen von konstitutionellen,
in Umwelteinflüssen. Diese können, Jahre nach Kriegsabschluß, nicht mehr als kriegsbedingt gelten, und
zwar auch dann nicht, wenn während des Heeresdienstes ein Tuberkulosescliub ausgeheilt
wurde. Spätere Organerkrankungen, die zumeist die Lunge betreffen, gehen zwar auch
auf den Tuberkelbazillus an sich zurück. Der neue Krankheitsausbruch wird aber durch
eine neuerdings wiedererworbene Krankheitsbereitschaft bedingt, die auf Nachkriegseinflüsse
zurückzuführen ist. Denn im klinischen Sinne abgeheilte Tuberkulosen pflegen ja einen
kürzer oder länger dauernden Schutz zu unterhalten. Wenn wie heute 10 und mehr erscheinungsfreie Jahre zwischen den einzelnen
Tuberkuloseschüben liegen, ist ein ursächlicher Zusammenhang früher ausgeheilter Tuberkuloseformen
unwahrscheinlich.