Zusammenfassung
1. Die Impfung von Ekzemkindern ist im Deutschen Reiche grundsätzlich und ohne Ausnahme
verboten.
2. Bei bestehendem Ekzem ist nach Ausführung der Impfung mit dem Auftreten eines Ekzema
vaccinatum und mit einer Verschlechterung des Ekzems in jedem Falle mit großer Wahrscheinlichkeit
zu rechnen. Seltene Ausnahmen bestätigen auch hier nur die Regel.
3. Der Vorschlag von Oxenius, Ekzemkinder zu impfen, um sie vor der Encephalitis postvaccinalis
zu bewahren, würde die betreffenden Kinder in schwere Gefahr bringen, ohne daß zu
einem solchen Vorgehen ein ausreichend begründeter Anlaß besteht.