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DOI: 10.1055/s-0028-1130661
Ueber den Begriff „Röntgen-Momentaufnahme“ und über Prüfung der Röntgenapparate auf ihre Fähigkeit, Momentaufnahmen sich bewegender innerer Organe zu liefern1)
1) Diese Veröffentlichung stammt aus dem Sommersemester 1910, während dessen ich drei Monate lang urlaubsweise an der II. Medizinischen Universitätsklinik wieder tätig sein durfte. Aus äußeren Behinderungsgründen erscheint die Veröffentlichung erst jetzt.Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
22. Juni 2009 (online)

Zusammenfassung
Es wird berechnet, wie kurz die Expositionszeiten sein müssen, um vom Herzen in dessen einzelnen Bewegungsphasen scharfe Bilder zu erhalten, und als Maßstab für diese Berechnung die Bewegungsgeschwindigkeit der Herzspitze während der Systole angenommen.
Es ergibt sich, daß 1/60 bis 1/360 Sekunde Expositionszeit je nach Art der Herzaktion notwendig ist; durch derartige Abkürzung der Expositionszeit können auch die Arterienpulsatorischen Bewegungen bei Strukturaufnahmen sich bewegender innerer Organe (Magen und insbesondere Lunge) nicht mehr verwaschen wirken.
Die von mir angegebene Methode, Röntgenapparate auf ihre Fähigkeit zu prüfen, die erwähnten kurzzeitigen Lichtwirkungen zu liefern, hat folgendes Prinzip: Eine feststehende Nadel wird dicht über einer entsprechend schnell rotierenden Trommel, welche mit lichtdicht eingewickeltem Film bezogen ist, röntgenphotographiert. Die Photographie muß bei entsprechender Geschwindigkeit der Trommel scharf ausfallen. Ein Zeitschreiber kontrolliert. Um die im röntgenologischen Sprachgebrauch so sehr verwaschenen Begriffe: „Momentaufnahmen, Momentröntgenapparat, Blitzapparat etc.“ zu klären, sollte im Sprachgebrauch hinter jedem derartigen Ausdruck des Röntgenapparates in Klammer beigefügt werden die verwendete Expositionszeit bzw. die Expositionszeit-Grenzen.