Dtsch Med Wochenschr 1922; 48(38): 1282-1284
DOI: 10.1055/s-0028-1136072
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Ueber die Mischspritzenbehandlung der Syphilis

F. Mauelshagen, R. Strempel - Assistenten der Klinik
  • Aus der Universitäts-Hautklinik in Bonn. (Direktor: Prof. E. Hoffmann.)
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Publication Date:
23 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Wenn wir die von uns mit der Mischspritzenbehandlung gemachten Erfahrungen mit den bisherigen Veröffentlichungen vergleichen, so gehen unsere Erfolge bezüglich des Rückgangs der syphilitischen Erscheinungen denen der übrigen Autoren parallel, wenn auch bei reiner Salvarsanbehandlung eine Verzögerung des therapeutischen Effekts gegenüber den Mischspritzen kaum zu beobachten ist. Die Verträglichkeit des Hg-Salvarsangemisches ist im allgemeinen gut, ohne Neigung zu schwereren Schädigungen, die Anwendung für den Arzt und Patienten bequem. Bezüglich der Dauerwirkung in klinischer und serologischer Hinsicht kann bei der relativ kurzen Beobachtungszeit ein abschließendes Urteil nicht gefällt werden. Im Frühstadium der Syphilis gelingt es im allgemeinen, die Seroreaktion zunächst ganz gut zu beeinflussen, anderseits waren die Spätresultate wenig ermutigend. Gleiches ist von den klinischen Resultaten zu sagen. Lues III und Lues congenita verhielten sich auch bei dieser Behandlungsform in serologischer Hinsicht resistenter. Wir kommen daher einstweilen auf Grund unserer bisherigen Erfahrungen zu dem Schluß, daß die Mischspritzenbehandlung (Neo- oder Neosilbersalvarsan mit Novasurol oder Cyarsal) zwar guten symptomatischen Erfolg und schnelle Beeinflussung der der Untersuchung zugänglichen Spirochäten gewährt, aber bezüglich der Dauerwirkung und auch der Beeinflussung der verschiedenen serologischen Reaktionen (Wa.R., S.G., D.M. Dold usw.) hinter den kombinierten Kuren anderer Art (Natr.-, Neo-, Neosilbersalvarsan + Kalomel, Hg salicyl., Merzinol oder Schmierkur) zurücksteht. Auf Grund dieser Erfahrung hat Herr Prof. Hoffmann sich noch nicht entschließen können, diese bequeme Kurart in seiner Privatpraxis durchzuführen.

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