Dtsch Med Wochenschr 1907; 33(44): 1827-1829
DOI: 10.1055/s-0029-1189077
Oeffentliches Sanitätswesen

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Zwei Gutachten zur Wohnungshygiene

Th. Weyl in Charlottenburg
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Publication Date:
01 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Aus den vorstehend mitgeteilten Beobachtungen und Angaben ergibt sich, daß eine neu zu errichtende Asphaltfabrik mit denjenigen technischen Vorkehrungen versehen werden kann, welche jede Belästigung der näheren und weiteren Anlieger mit Sicherheit ausschließen. Dieses gilt im besonderen für die Belästigung durch Staub, Rauch, Asphaltdämpfe. Außerdem ist die Gewerbepolizei in der Lage, jederzeit die Einführung etwaiger neuerer Einrichtungen zu verlangen, welche die An und Umwohner vor jeder Belästigung schützen.