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Dtsch Med Wochenschr 1914; 40(2): 57-60
DOI: 10.1055/s-0029-1190091
© Georg Thieme Verlag, StuttgartDOI: 10.1055/s-0029-1190091
VII.1) Die Behandlung der allgemeinen Krämpfe
1) Siehe (1913) Nr. 47 S. 2281, 2312; Nr. 52 S. 2545 und (1914) Nr. 1 s. 1.Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
24. August 2009 (online)

Zusammenfassung
Krampfanfälle bedürfen vor allem ruhiger Fürsorge des Arztes, der auf Schutz der Patienten vor sich selbst und auf Schutz der Umgebung vor ihnen bedacht sein muß. Künstliche Beendigung des sekundären, komatösen oder dem Koma ähnlich scheinenden Zustandes ist nicht immer angezeigt. Andauernde Krämpfe machen die Anwendung der Skala der narkotischen Mittel nötig. Warme Voll- und Heißluftbäder werden daneben als wirksam empfohlen. Krampfzustände mit Erhaltung des Bewußtseins erfordern stärkere Narcotica.