Pneumologie 2009; 63 - V56
DOI: 10.1055/s-0029-1214122

Atemgasbefeuchtung und nichtinvasive Beatmung

H Waldbauer 1, M Rittinger 1, G Lueg 1, W Krawietz 1
  • 1Medizinische Klinik I, Klinikum Rosenheim

Einleitung:

Der zunehmende Einsatz der nichtinvasiven Beatmung (NIV) in der Therapie der akuten und chronischen respiratorischen Insuffizienz sowie des Schlafapnoesyndroms bedarf einer Anleitung für den Einsatz von Atemwegsbefeuchtern. Die Notwendigkeit der Befeuchtung der nichtinvasiven Beatmungsluft wird kontrovers diskutiert. Ziel ist eine Zusammenfassung aktueller Empfehlungen.

Methode:

Wir führten eine Internet- Literaturrecherche mit dem Suchbegriffen „Humidification“, „Humidification and NPPV“, „Humidification and NIMV“ durch.

Ergebnis:

Im Gegensatz zur invasiven Beatmung bleibt bei der NIV die physiologische Atemgasklimatisierung erhalten. NIV produziert jedoch Luft mit niedriger absoluter und relativer Feuchtigkeit. Niedrige Luftfeuchtigkeit und hoher Flow können die Kapazität der physiologischen Atemgasklimatisierung überschreiten. Dieser Effekt nimmt wahrscheinlich mit hohen inspiratorischen Drücken und hohen Leckagen zu. Der Einsatz eines Warmluftbefeuchters (WLB) kann die relative und absolute Feuchte der Einatemluft auf ein akzeptables Niveau für nicht- intubierte Patienten erhöhen. Die Anwesenheit eines Befeuchtersystems alleine garantiert aber noch nicht die erfolgreiche Beseitigung der Trockenheit in den Atemwegen. Das Umgebungsklima, das Ausmaß von Leckagen, die Wahl des Befeuchtungssystems und die Höhe der Heizstufe sind wichtige Parameter der Atemgaskonditionierung bei NIV.

Schlussfolgerung:

Befeuchtungssysteme sind im eigentlichen Sinne nur Austrocknungsverminderer. Der physiologischen Atemgasklimatisierung wird keine zusätzliche Feuchtigkeit hinzugefügt. Die höchste Temperaturstufe bewirkt die effektivste Austrocknungsverminderung. Limitationen hierbei bestehen in der Toleranz des Patienten für erwärmte Beatmungsluft und für mögliche Kondenswasserbildung. Prospektive randomisierte Studien hierzu fehlen bislang.