Klinische Neurophysiologie 2009; 40 - A90
DOI: 10.1055/s-0029-1216097

Epilepsie und Sport – Was ist erlaubt und was ist verboten?

B Tettenborn 1
  • 1St. Gallen, CH

Grundsätzlich ist Sport für alle Menschen gesund – auch für Epilepsie-Patienten. Menschen mit Epilepsie können fast alle Sportarten ausüben und sollten sich auch von übervorsichtigen Lehrern, Angehörigen und Trainern nicht davon abbringen lassen. Auch für gesunde Menschen gibt es keine Sportart, die frei von Unfalls- oder Verletzungsrisiko ist. Bei vielen Sportarten ist das Verletzungsrisiko für Gesunde und Epilepsie-Kranke gleich hoch. Bei anderen Sportarten besteht für Epilepsie-Kranke ein erhöhtes Verletzungsrisiko, so zum Beispiel, wenn die Gefahr besteht, abzustürzen oder zu ertrinken. Bei Epilepsiepatienten besteht jedoch insbesondere durch plötzlich auftretende Anfälle ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Aber nicht nur das Risiko für die eigene Person, sondern auch die Gefährdung anderer Personen muss bei der Wahl der Sportart bedacht werden. Bei Mannschaftssportarten sollen die Mitspieler und Personen, die im Sportverein eine Leitungsfunktion haben, in jedem Fall über die Epilepsie-Krankheit informiert werden.

Besteht eine Anfallsfreiheit von einem Jahr und länger, können nahezu alle Sportarten betrieben werden. Treten die Anfälle deutlich öfter auf, empfiehlt es sich, sportliche Aktivitäten zu risikoreichen Tageszeiten nach Möglichkeit zu meiden. Besondere Vorsicht ist bei Medikamentenumstellung oder Absetzen der Medikamente geboten. Insbesondere bei Ausübung von Wassersportarten können gefährliche Situationen für den Epilepsiepatienten entstehen. Bei generalisierten Anfällen kommt es zu Beginn des Anfalls zu einer Ausatmung. Der Auftrieb im Wasser lässt nach und die Betroffenen sinken schneller ab. Zudem sind im Anfall die Schutzreflexe erloschen, so dass Wasser in die Lunge gelangen kann. In der Zweiten, der klonischen Anfallsphase, kommt es zunächst zu einer Einatmung. Unter Wasser ist ein zusätzliches Einatmen von Wasser in die Lunge die Folge, was zum Ertrinken führen kann. Das vermehrte Ausatmen bei sportlicher Betätigung ist nicht mit der Hyperventilation beim EEG zu vergleichen und löst keine Anfälle aus. Das gleiche gilt für einen erhöhten Wasser- und Kochsalzverlust durch starkes Schwitzen und verstärkte Muskeltätigkeit. Jedoch können extreme physische und psychische Belastungen, wie sie z.B. bei Leistungssport verlangt werden, das Auftreten von Anfällen begünstigen. Hier gilt es, die individuelle Belastbarkeit einzuschätzen.

Einen Überblick zur Eignung der verschiedenen Sportarten liefert die folgende Tabelle:

Sportart

Bemerkung

Mannschaftssport

prinzipiell erlaubt

Fußball, Handball, Hockey, Basketball, Volleyball etc.

kein erhöhtes Verletzungsrisiko

Leichtathletik

prinzipiell erlaubt

Ausnahme: Stabhochsprung – sollte vermieden werden

Skisport

Helm tragen

Abfahrtslauf/Snowboard

nur bei im Anfall erhaltener Körperbeherrschung und nicht bei Anfällen mit Bewusstseinsverlust; nicht außerhalb markierter Pisten; nur in Begleitung

Langlauf

in Begleitung und bei Vermeiden rascher Abfahrten problemlos

Breitensport

erlaubt

Fitness-Training, Wandern, Turnen, Minigolf, Kegeln, Tanzen, Tischtennis, Jogging, Inline-Skating etc.

an Geräten (Fitness-Training) unter Aufsicht und gesichert durch Matten sowie Hilfestellung; Berwandern nicht auf Hochgraten; Geräteturnen nicht über Brusthöhe (z.B. kein Hochreck); beim Inline-Skating Helm tragen

Fahrradfahren

problematisch, aber möglich; Helm tragen

nicht zu schnell; nicht in Gelände, in dem bei einem Sturz eine erhöhte Gefährdung besteht; kein Mountainbiking bei Anfällen mit Bewusstseinsverlust

Wassersport

eingeschränkt

Schwimmen, Segeln, Rudern

in Begleitung und mit Sicherheitsmaßnahmen (Schwimmweste, Schwimmkragen)

Surfen, Tauchen

nicht zu empfehlen

Tennis, Squash

problemlos bei Anfällen ohne Bewusstseinsverlust, sonst unter Aufsicht

Reitsport

problematisch

bei Stürzen Verletzungsgefahr, bei Anfällen ohne Bewusstseinsverlust und Körperbeherrschung im Anfall möglich

Motorsport, Fallschirmspringen, Drachenfliegen u.ä., Boxen, Diskus-, Speer- und Hammerwerfen, Schießsport

nicht erlaubt