Der Klinikarzt 2009; 38(5): 217
DOI: 10.1055/s-0029-1225542
Medizin & Management

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Behandlungsfehler – Ansprüche gegen die Klinik und den Arzt

Klaus Schmidt
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
03. Juni 2009 (online)

Im deutschen Zivilrecht ist als zwingende Voraussetzung für einen Haftungsanspruch eine sogenannte „Anspruchsgrundlage” notwendig. Diese ergibt sich z.B. aus dem Behandlungsvertrag. Ein solcher wird bei der Klinikaufnahme ausdrücklich, manchmal, etwa bei Notaufnahme, konkludent geschlossen.

Klaus Schmidt

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