Dtsch Med Wochenschr 1996; 121(31/32): 997-998
DOI: 10.1055/s-0029-1233821
Arztrecht

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Pflicht zur Aufklärung über Unverträglichkeitsrisiken bei der Gabe von Medikamenten – Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 22. 5. 1995

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
21 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Eine Pflicht des Arztes zur Aufklärung des Patienten im Rahmen der Behandlung besteht bekanntlich in zweifacher Hinsicht: Bei der Selbstbestimmungsaufklärung oder Eingriffsaufklärung geht es um die Frage, inwieweit der ärztliche Eingriff von einer durch Aufklärung getragenen Einwilligung des Patienten gedeckt sein muß, um als rechtmäßig zu gelten. Nach der Rechtsprechung stellt auch der kunstgerecht und mit Erfolg durchgeführte ärztliche Heileingriff eine Körperverletzung sowie eine Verletzung des in Art 2. Abs. 1 des Grundgesetzes verankerten Selbstbestimmungsrechts des Patienten dar, wenn er nicht durch eine rechtswirksame Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Die Rechtswirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, daß der Patient weiß, worin er einwilligt. Dies ist nur möglich, wenn der Arzt ihn über die vorgesehene Behandlung so weit unterrichtet, daß er das Für und Wider der Behandlung abwägen kann (1).

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