Dtsch Med Wochenschr 1987; 112(6): 234-235
DOI: 10.1055/s-0029-1235902
Arztrecht

© 1987 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Pflicht des Arztes zur Wiedereinbestellung eines Patienten – Urteil des BGH vom 25. 6. 1985

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
19 August 2009 (online)

Zusammenfassung

Vor längerer Zeit wurde in dieser Wochenschrift (1) die Frage erörtert, ob der Arzt, der einen Patienten nach einer Konsultation einbestellt hat, bei Nichterscheinen des Patienten verpflichtet ist, diesen telefonisch oder schriftlich anzumahnen, und ob er, wenn er dies unterläßt, für etwaige Schäden beim Patienten zivilrechtlich und strafrechtlich haftet. Diese Frage ist zu verneinen, sofern der Patient vom Arzt auf die möglichen schädlichen Folgen im Falle seines Ausbleibens hingewiesen wurde (2).

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