Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(17): 592-593
DOI: 10.1055/s-0029-1237009
Arztrecht

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Unterbringung von Kindern und Mündeln in geschlossenen Anstalten – Neuregelung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung unter Beteiligung ärztlicher Sachverständiger

K. Jessnitzer
  • Vizepräsident des Oberlandesgerichts a. D., Hamm
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Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit gibt es drei Verfahrensarten, die eine Freiheitsentziehung unter Mitwirkung von medizinischen Sachverständigen zum Gegenstand haben (vgl. Jessnitzer: Der gerichtliche Sachverständige. 7. Aufl. 1978, S. 317 ff). Eines dieser Verfahren, nämlich das Vormundschaftsverfahren, das die Genehmigung der Unterbringung von Kindern und Mündeln in abgeschlossenen Krankenanstalten oder -abteilungen zum Gegenstand hat, ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. 7. 1979 – BGB1 I, S. 1061 – neu gestaltet worden. Die Rechtslage stellt sich nunmehr wie folgt dar:

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