Dtsch Med Wochenschr 1980; 105(21): 749
DOI: 10.1055/s-0029-1237018
Arztrecht

© 1980 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Unterdruckbehandlung Schwangerer durch Nichtärzte?

H.-J. Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
28 July 2009 (online)

Zusammenfassung

In einem Urteil vom 11. 12. 1979 – II BA 36/77 – hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen mit der Frage befaßt, ob die Behandlung Schwangerer mit Unterdruckgeräten Ausübung der Heilkunde darstellt und daher nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden darf. Der Kläger, der eine Sauna betreibt, hatte gegenüber der beklagten Stadt (Beklagte), die ihm die Durchführung von Unterdruckbehandlungen mit von ihm selbst hergestellten und vertriebenen Geräten verboten hatte, Feststellung begehrt, daß er berechtigt sei, auch als Nichtinhaber einer Heilpraktikererlaubnis ohne irgendeine behördliche Reglementierung Unterdruckbehandlungen in seinem Betrieb durchzuführen. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen. Die vom Kläger hiergegen eingelegte Berufung blieb erfolglos.

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