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DOI: 10.1055/s-0029-1239786
Was soll juristisch im Rahmen der Mammasonografie beachtet werden?
Problemstellung:
Im Rahmen der Mammadiagnostik und -therapie sind die Gynäkologen und Radiologen die juristisch meist exponierten Personen, gefolgt von Hausärzten, aber auch von Internisten/Onkologen. Ziel dieser Präsentation ist die Evaluation der juristischen Aspekte der diagnostischen und interventionellen Mammasonografie.
Patienten und Methode:
Anhand eigener Kasuistik/Erfahrung und Recherche der Literatur werden die möglichen medikolegalen Auseinadersetzungen der Mammasonografie anaylisiert und diskutiert.
Ergebnisse:
Die wichtigsten und/oder häufigsten medikolegalen Aspekte der Mammasonografie sind:
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Unterlassung bzw. fehlende Empfehlung der sonographischen Untersuchung
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inkorrekte oder irreführende Formulierung des sonographischen Befundes
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subjektives Empfinden der Patientin über die Qualität der Untersuchung, zu schnell und/oder nicht richtig (Hier evtl. juristisch problematisch, wenn später ein Mamma-Ca festgestellt wird, und beim Nachweis, dass die ursprüngliche Mammasonografie durch einen nicht ganz erfahrenen Untersucher gemacht wurde).
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Übersehen einer eindeutigen Läsion (mögliche juristische Schwierigkeit bei kurzfristiger Kontrolle der Mammasonografie bei Kollege in anderer Klinik/Praxis)
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Dokumentationsmangel der Mammasonografie
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inkorrekte Einverständniserklärung einer interventionellen Mammasonografie (z.B. Aufklärung zu einer Mammapunktion im Sonoraum oder sogar am Sonotisch und Durchführung der Punktion kurz danach oder am gleichen Tag).
Schlussfolgerungen:
Bei Zunahme der Klagen wegen eines vermutlichen ärztlichen Kunstfehlers in den letzten Jahren sollten verschiedene Aspekte bei der Mammasonografie beachtet werden, um medikolegale Probleme zu vermeiden.