veterinär spiegel 2010; 20(03): 106
DOI: 10.1055/s-0030-1250316
Editorial
Enke Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Hinter dem Spiegel …

Stefan Gabriel
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Publication Date:
16 September 2010 (online)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

…hinter dem Spiegel steckt ein Zettel: Notdienstbesprechung!

Ja, man kann sich den Notdienst auch einteilen. Zugegeben, bei uns im Kreis hat es 10–15 Jahre gedauert, einen funktionierenden Notdienstring aufzubauen. In den ersten Jahren lief da nichts Kollegiales. Traditionell sah der Tierarzt in seinem Nachbarkollegen nur den Konkurrenten und gönnte ihm nicht das Schwarze unter den Fingernägeln.

Dabei ist das schon so ein Kreuz mit dem Notdienst. Da ist der Hund, der beim Grillen mit der Wurst gefüttert wird und diese nicht verträgt. Erbrechen. Klarer Notfall. Hätte ja auch keiner drauf kommen können, dass der Hund die nicht verträgt, so wie beim letzten Grillen. Dumm nur, dass der Tierarzt auch gerade grillen wollte …

Na, der hat ja schließlich Dienst. Not-Dienst, extra für solche Fälle. Und immer Verständnis für Störungen am späten Abend.

Es ist schon bedenklich, wie hemmungslos viele Tierhalter geworden sind und nicht mal ein einziges entschuldigendes Wort finden, wenn sie ihren Tierarzt nachts oder am Wochenende brauchen. Ein einziges „DANKE“ in einer ganzen Notdienstwoche muss dann schon mal reichen! Der Flohbefall nachts um drei, die Frage, ob das Pferd denn wirklich keine Niere hat, und samstagnachmittags die ganz dringend nötig gewordene Schutzimpfung, das alles kennen wir. Damit gehen wir professionell um. Manche Kollegen erheben sogar einen Notdienstzuschlag oder berechnen den doppelten GOT-Satz.

Es gibt Kammern, die ihren Mitgliedern die Teilnahme am Notdienst vorschreiben. Ansonsten besteht in Deutschland keine Pflicht, die Praxis Tag und Nacht 365 Tage im Jahr dienstbereit zu haben. Was wir dringend brauchen, ist eine Einigung darüber, WAS ein Notfall wirklich ist und WANN eine Praxis auch mal geschlossen werden darf. Denn solange Berufsgerichte nur über Schiefgelaufenes entscheiden, wird die Situation für den praktizierenden Tierarzt juristisch immer kitzeliger.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, engagieren Sie sich bitte auch in Ihrer Kreisstelle, Ihrem Bezirksverband und Ihrer Kammer dafür, dass der Notdienst durch klare Regeln zu Ihrem Nutzen und nicht über Ihren Kopf hinweg geregelt wird. Wir brauchen die offene Diskussion in der Kollegenschaft darüber, auch wenn die betroffenen „ProblemkollegInnen“ meist nicht erscheinen.

Mit kollegialem Sommergruß!

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IhrStefan Gabriel

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