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DOI: 10.1055/s-0030-1253317
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart ˙ New York
Auch ein Thema in der reisemedizinischen Beratung – Zeckenalarm!
Publication History
Publication Date:
19 April 2010 (online)
Es ist der 27. Mai 2002. Eine Grundschullehrerin aus dem niedersächsischen Soltau befindet sich mit ihren Drittklässlern auf einer Klassenfahrt. Während der Pausenaufsicht im Wald bei Bad Fallingbostel, Landkreis Lüneburg, wird sie von einer Zecke gestochen. Einige Monate später erkrankt die Lehrerin und muss für mehrere Tage stationär behandelt werden. Aufgrund von Seh- und Gleichgewichtsstörungen muss sie in der Folge sogar für 10 Monate krank geschrieben werden. Die Diagnose: Borreliose.
Die Lehrerin versuchte, den Stich und dessen Folgen als Dienstunfall geltend zu machen. Vor dem Verwaltungsgericht erhielt sie Recht, doch unterlag sie mit Ihrer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht. Ende Februar 2010 - 8 Jahre nach dem eigentlichen Stich - entschied das Bundesverwaltungsgericht schlussendlich zu ihren Gunsten.
Literatur
- 01 Baumgarten B U, Röllinghoff M , Bogdan C . J Clin Microbiol. 1999; 37 3448-3451
- 02 Hildebrandt A , Schmidt K H, Fingerle V , et al . FEMS Microbiol Lett. 2002; 211 225-230
- 03 Simser J A, Palmer A T, Fingerle V , et al . Appl Environ Microbiol. 2002; 68 4559-4566
- 04 Lohmann M . Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR);. 2010;
- 05 Daniel M , Kríz B , Valter J , et al . Int J Med Microbiol. 2008; 298 (Suppl. 1) 60-67
- 06 Weidle F . Befragung zum Thema Zeckenschutz. In: Selbstmedikation und Patientenforschung. GfK HealthCare. 2008;