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ergopraxis 2010; 3(5): 36-38
DOI: 10.1055/s-0030-1254310
DOI: 10.1055/s-0030-1254310
profession & perspektiven
Fehler auf der Verordnung – So können Sie Ärger vermeiden
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Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
19. Mai 2010 (online)
Theoretisch geht eine Verordnung folgenden Weg: Der Arzt stellt sie aus, der Patient legt sie der Ergotherapeutin vor und diese gibt sie an die Krankenkasse weiter, um vergütet zu werden. Doch Krankenkassen kürzen häufig falsch ausgefüllte Rezepte. Worauf sollten Ergotherapeuten also achten?
Daniel Haardt, Diplom-Informatiker (FH), arbeitet seit 2006 bei der opta data Abrechnungs GmbH. Seit 2009 ist er im Leistungs- und Vertragsmanagement Heilmittel tätig mit dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit mit Schnittstelle zur Abrechnung von Heilmittelerbringern.