Rofo 2010; 182(7): 623-625
DOI: 10.1055/s-0030-1255472
DRG-Mitteilungen
Radiologie und Recht
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Überleitung der Chefarztvergütung auf den TV-Ärzte - Auslegung der Vergütungs-vereinbarung im Chefarztvertrag anhand der Unklarheitenregelung gemäß § 305 c Abs. 2 BGB

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Publication Date:
05 July 2010 (online)

 

Einführung

Seit dem Wegfall des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) und dem Inkrafttreten des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie des ersten arztspezifischen Tarifvertrags im Jahr 2006 (TV-Ärzte) sind sich die Krankenhausträger und ihre Chefärzte uneins darüber, welcher der genannten Tarifverträge nunmehr bzgl. der Festvergütung der Chefärzte Anwendung findet. Inzwischen beschäftigt diese Problematik eine Vielzahl von Arbeits- bzw. Landesarbeitsgerichten. Eine abschließende Entscheidung durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist bislang noch nicht ergangen.

Rechtsanwälte Wigge

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