Ultraschall Med 2010; 31(3): 323
DOI: 10.1055/s-0030-1261760
ÖGUM-Mitteilungen

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Pränataldiagnostische Leistungen – Neue Indikationenliste der Krankenversicherungen

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Publication Date:
18 June 2010 (online)

 

Sehr geehrte KollegInnen!

Der Indikationskatalog, den die Krankenversicherungen für pränataldiagnostische Leistungen aufgelistet hatten, ging schon auf ein rund 30 Jahre altes Schreiben zurück. Darin gab es die aktuellen Untersuchungen wie Ersttrimester-Screening, Combined Test oder Organ-Screening bekanntermaßen nicht. Daher wurden in vielen Institutionen diese anfangs neuen Leistungen mit deutlich erhöhtem personellem, ausbildungsaufwendigem und apparativem Aufwand auch nicht unter diesem Sammelkatalog – meist gedeckelt in Ambulanzpauschalen und deshalb nahezu kostenlos für die Versicherer – erbracht. In den letzten beiden Jahren hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger offenbar auf Druck der Versicherten die Akzeptierung der genannten Leistungen als etablierte Methoden gefordert, damit eben diese Untersuchungen kostenlos für die Versicherten und sehr kostengünstig für die Versicherer erbracht werden. Es wird hier vonseiten der Versicherer niedergeschrieben, dass diese Leistungen in speziellen Institutionen an Krankenanstalten erbracht werden sollen.

Von einer Leistungserbingung extramural, so wie es beispielsweise in Deutschland mit hoher Qualität in Spezialpraxen üblich ist, unter wirklicher Kostendeckung der Krankenkassen ist nicht die Rede.

Vonseiten der PränataldiagnostikerInnen der Österreichischen Gesellschaft für Perinatale Medizin und der ÖGUM wurde der Hauptverband darauf hingewiesen, dass die alten Formulierungen nicht mehr aktuell und damit unklar sind und deshalb einer Neuformulierung bedürfen. Nach Interaktionen ist vom Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger eine Indikationenliste ausgesandt worden, auf die wir hiermit hinweisen wollen (Kopie unter http://www.oegum.at). Damit ergeben sich im Falle einer Umsetzung sowohl für die pränatalmedizinischen Einrichtungen der Krankenanstalten als auch für die Praxen, insbesondere wenn pränatalmedizinisch gearbeitet wird, Auswirkungen in organisatorischer und abrechungsseitiger Hinsicht.

Inhaltlich ist festzustellen, dass damit im Gegensatz zu einem zwischenzeitlich herausgegebenen Hauptverbandsschreiben das Organ-Screening nicht mehr als sonografische Untersuchung bei erhöhtem genetischen Risiko, wie beispielsweise bei der sogenannten Altersindikation, finanziert und damit als Selbstzahleruntersuchung gesehen wird. Wir möchten dies nicht weiter kommentieren, empfehlen aber dies im Falle einer krankenhausbasierten Einheit mit der Wirtschaftsdirektion und/oder ärztlichen Direktion abzustimmen und den Zuweisern zur Kenntnis zu bringen. Wir meinen darüber hinaus, dass im Falle einer versäumten Ersttrimesterdiagnostik aus medizinischer Sicht ein Organscreening dennoch indiziert erscheint. Es wird interessant werden zu sehen, wie sich dies auf die Organ-Screeningfrequenz in jenen Bundesländern auswirken wird, wo dies umgesetzt wird.

Horst Steiner und Erich Hafner

AK Gynäkologie und Geburtshilfe

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