Ultraschall Med 2010; 31(3): 323
DOI: 10.1055/s-0030-1261761
ÖGUM-Mitteilungen

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Vorgangsweise zur Stufen-Zertifizierung der sonografischen Basisdiagnostik (Stufe 1) und Interimslösung

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Publication Date:
18 June 2010 (online)

 

Der Vorstand hat in seiner Sitzung im Jänner 2010 beschlossen, folgende Vorgangsweise bzgl. Zertifizierung von Bewerbern vorzuschlagen:

-Aufwandsentschädigung für Stufenzertifizierungen: Hinkünftig wird die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von € 20 einheben (Arbeitszeit, Material, Porto). Weiters wird jedem AK-Leiter freigestellt, eine Aufwandsentschädigung für die Zertifizierung in maximaler Höhe von € 100 pro Antrag einzuheben (Beachten Sie dabei bitte, dass dies steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht: Die Antragsteller werden u.U. eine Rechnung verlangen, Sie selbst müssen die Mehreinnahmen steuerlich berücksichtigen).

-Interims-Lösung für die Zertifizierung: Bis zur ÄK-Reform (hoffentlich heuer) gelten hierfür offiziell noch die Richtlinien aus dem Jahre 1993. Die Frage, die oft gestellt wird: Müssen wirklich alle Anforderungen (z.B. 300 Untersuchungen in Wort und Bild) erfüllt werden? Der Vorstand ist der Meinung, dass dies nur im Ermessen des Prüfers liegen kann. Viele aktive Prüfer haben uns darüber informiert, dass sie nicht die Erfüllung aller Anforderungen verlangen, sondern einen "repräsentativen" Querschnitt. Weiters scheint es sinnvoll und zielführend zu sein, ein abschließendes Fachgespräch zu führen ("final teaching"), besonders bei Bewerbern, die sonst keine Referenzen vorweisen können bzw. wenn über die Ausbildungsqualität vor Ort keine ausreichenden Informationen vorhanden sind. Bei zu hohem Arbeitsaufwand (zu viele Aufträge) ist es dem Prüfer erlaubt, Stufenanträge auch an andere Prüfer (Kursleiter) abzugeben.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Prof. Dr. Gebhard Mathis

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