ergopraxis 2008; 01(3/04): 16-17
DOI: 10.1055/s-0030-1261812
wissenschaft

Wohlbefinden – Soziale Gerechtigkeit als ergotherapeutisches Ziel

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Publikationsdatum:
06. Juli 2010 (online)

 

Eine Kernannahme der Ergotherapie ist der Zusammenhang zwischen Betätigung, Wohlbefinden und Gesundheit. Dr. Karen Whalley Hammell von der University of British Columbia in Saskatchewan, Kanada, hat sich mit diesem Thema beschäftigt. In einem theoretischen Artikel hinterfragt sie diese Annahme und möchte wissen, warum sich Ergotherapeuten lediglich mit kranken und behinderten Klienten beschäftigen und nicht mit dem Wohlbefinden der gesamten Bevölkerung.

Hammell untersucht den Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und den menschlichen Grundrechten. Sie kommt dabei zu der Schlussfolgerung, dass sinnvolle Betätigung ein Grundrecht ist und es eine Beziehung zwischen sozialer Benachteiligung und Betätigung gibt. Als Beispiele für Benachteiligung führt sie eingeschränkte Betätigungsmöglichkeiten aufgrund von Bildung, Behinderung, ethnischem Hintergrund, Unter- und Überbeschäftigung an. Sie erläutert die Ausbeutung dieser Bevölkerungsgruppen innerhalb ihrer Arbeit anhand eines sehr nüchternen Beispiels eines nicht behindertengerechten Transportsystems, das Menschen mit Behinderung von „normaler” Arbeit ausschließt und damit gleichzeitig einen Arbeitsmarkt für Menschen ohne Behinderung kreiert. Hammell fordert schließlich alle Ergotherapeuten dazu auf, außerhalb des Gesundheitssystems nachzudenken und politisch aktiv zu werden. Nur dann könnten Ergotherapeuten ihrer Meinung nach beweisen, dass deren Rhetorik auch zu ihrem Handeln passt.

akb

CJOT 2008; 75; 61–64