Suchttherapie 2010; 11(3): 111
DOI: 10.1055/s-0030-1262821
Editorial

© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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U. von Bardeleben
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Publication Date:
11 August 2010 (online)

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Substitutionsbehandlungen bei Abhängigkeitserkrankungen gehören heute in den Bereich der evidenzbasierten Medizin. Laut Jahresbericht vom November 2009 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht waren im Jahr 2007 von den 1,2–1,5 Millionen Europäern mit problematischem Opioidkonsum etwa die Hälfte, nämlich 650 000, in einer substitutionsgestützten Therapie. In deutlichem Kontrast hierzu steht die kleine Zahl von nur 22 Untersuchungsteilnehmern an der 1965 publizierten Pilotstudie von Vincent P. Dole und Marie Nyswander, die dabei den günstigen Effekt einer kombinierten Behandlung mit Methadonsubstitution und psychosozialer Rehabilitation fanden.

Wie bekannt, erfolgte die Ausweitung derartiger Substitutionsprogramme jedoch keineswegs kontinuierlich. Schon der Ansatz, dass Substitution eines Suchtmittels Teil einer Therapie bei Abhängigkeitserkrankungen sein kann, führte immer wieder zu Kontroversen. Sowohl die zugrundeliegende Rationale, die Art der Umsetzung als auch die gesellschaftliche Akzeptanz änderten sich mehrfach. Letzteres vor allem bei der – historisch gesehen erneuten – Einführung der Substitution mit intravenös appliziertem Heroin, womit es gelang, ein anders kaum zu erreichendes Patientenklientel in eine Betreuungsform einzubinden.

Die anhaltende Stigmatisierung von Drogenabhängigen beeinträchtigt jedoch nach wie vor deren Chancen auf adäquate gesundheitliche Hilfe. Robert Hämmig, Bern, weist ausdrücklich auf das generelle Recht auf Substitution hin. Gemäß den internationalen Übereinkommen handelt es sich bei Substitution um ein Menschenrecht, welches auch unter speziellen Umständen, wie Inhaftierung, nicht versagt werden darf. Auch finden sich inzwischen Methadon und Buprenorphin auf der WHO-Liste der essenziellen Medikamente.

Das Spektrum der Medikamente zur Opioidsubstitution wird erweitert mit oralem retardierten Morphin, welches eine gute Alternative zu Methadon und Buprenorphin darstellt. Andjela Bäwert aus der Arbeitsgruppe um Gabriele Fischer, Wien, berichtet über die österreichischen Erfahrungen. Zwar kann der Einsatz in Tabletten- bzw. Kapselform das Risiko missbräuchlicher Verwendung erhöhen, dies wirkte sich aber in mehreren Studien nicht stärker aus.

Andrea Gardini und Koautoren berichten, wie ein in Spanien entwickeltes Fragebogeninstrument zur individuellen Angemessenheit einer Methadonsubstitutionstherapie unter Einbezug von Fachübersetzern und Suchtexperten ins Deutsche übertragen wurde. Der kurze Fragebogen erscheint sowohl für Forschungszwecke als auch für den klinischen Einsatz geeignet.

Michael Liebrenz und Carlo Caflisch aus der Arbeitsgruppe um Ruedi Stohler, Zürich, stellen die dort durchgeführte Studie zur Thematik einer Substitution bei Benzodiazepin-Hochdosisabhängigkeit sowie deren mögliche Gestaltung und Behandlungseffekte vor. In der Praxis erfolgen derartige Behandlungen, entsprechen aber nicht den gültigen Leitlinien, sodass eine kontroverse Diskussion erwartet werden darf.

Ebenfalls neues Terrain betritt Robert Hämmig mit der Vorstellung der „Berner Methode”, bei der im Gegensatz zu bisherigen Empfehlungen eine Einstellung auf Buprenorphin erfolgt, obwohl das zu substituierende Opiat noch auszuschleichen ist.

Aus einem anderen Blickwinkel betrachtet der Jurist und Politiker Wolfgang Nešković, Berlin, Drogenabhängigkeit und den gesellschaftlichen Umgang damit. Er weist darauf hin, dass im Ermessen des Einzelnen auch das Erleben eines Rausches stehen kann.

All diese Beiträge zeigen, wie lebendig die Thematik Substitution weiterhin ist. Dabei zeichnen sich auch neue Entwicklungen ab, die zunächst sehr unterschiedlich bewertet werden dürften, zu einem späteren Zeitpunkt und nach Vorliegen weiterer Studien aber ggf. Standardverfahren darstellen werden. Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen

Ihr Ulrich von Bardeleben

Korrespondenzadresse

Dr. med. Dipl.-Psych. U. von Bardeleben

Universitäre Psychiatrische

Dienste Bern

Postfach 52

3010 Bern 10

Email: ulrich.vonbardeleben@spk.unibe.ch

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