Wer entscheidet darüber, dass GKV-Versicherte Krankenbehandlung mit neuen diagnostischen
und therapeutischen Methoden erhalten? GKV-Patienten haben de lege lata nicht Anspruch
auf Krankenhausbehandlung mit jeder indikationsgerechten innovativen ärztlichen Behandlungsmethode
von ihrem Entwicklungsbeginn an, sondern erst, wenn die Methode in den GKV-Leistungskatalog
fällt. Welchen Stellenwert haben hierbei die Entscheidungen der Patienten, GKV-Institutionen,
Fachgesellschaften und der Rechtsprechung?