Medizinische Leitlinien als Grundlage für den anerkannten Stand des medizinischen
Wissens entsprechend §2 SGB V Bereits seit vielen Jahren gibt es eine nationale und
internationale Bewegung zur Erstellung hochwertiger medizinischer Leitlinien, die
den Stand des Wissens in der Behandlung von Patienten aufbereitet. Prinzipien der
Evidenz basierten Medizin gehören dabei zu einem der wesentlichen Gütekriterien. Gremien
der Selbstverwaltung wie der Gemeinsame Bundesausschuss nehmen solche Leitlinien noch
nicht zur Grundlage bei der Ausgestaltung des unbestimmten Rechtsbegriffes „Stand
des medizinischen Wissens unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Fortschritts,
wie er im §2 SGB V als Grundlage der Leistungen der Gesetzlichen Krankenkasse definiert
worden ist. Bis auf die DMP Programme betrachtet der Gemeinsame Bundesausschuss eher
Einzelaspekte der Versorgung. Die umfassende Betrachtung von Behandlungen ist ein
Vorteil der Leitlinien, da sie eine Symbiose aus Evidez basierten und Konsens basierten
Aussagen und Empfehungen enthalten. Die im Gesetz geforderte Anerkennung wäre durch
die Gremien der Selbstverwaltung selbst zu leisten.