Hintergrund: Krankenkassen sollen nach §20d Absatz3 SGB V Schutzimpfungen ihrer Versicherten fördern.
Ziel der Studie war die Analyse ihrer diesbezüglichen Aktivitäten und Instrumente.
Material und Methoden: Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Impfstoffen in Deutschland
sowie der Aktivitäten der Krankenkassen zur Förderung von Schutzimpfungen wurden Vertreter
der Krankenkassen(-verbände) schriftlich qualitativ und quantitativ befragt. Ergebnisse: Die Krankenkassen nehmen in fast allen Bundesländern an Impfkommissionen, Initiativen,
Arbeitsgemeinschaften und -kreisen zur Förderung von Schutzimpfungen teil. Die meisten
Kassen halten darüber hinaus Informationen zum Thema Impfen bereit, fördern durch
Bonusprogramme, Nichtberücksichtigung von Impfungen im Rahmen von Wahltarifen, Erinnerungssysteme
und Veranstaltungen. Wenige Kassen fördern Schutzimpfungen durch Projekte bzw. eigene
Impfprogramme. Die Rabattverträge im Rahmen von §130a Abs.8 SGB V der Kassen mit den
Herstellern umfassen Impfstoffe gegen Influenza, Pneumokokken und Rotaviren, die von
niedergelassenen Ärzten bezogen werden. Etwa ein Viertel der Kassen geben an, dass
Verhandlungsversuche mit den Herstellern wegen rechtlicher Problemen oder unattraktiver
Konditionen gescheitert sind. Trotzdem wird allgemein ein hohes Potential von Rabattverträgen
für Impfstoffe, besonders im Sprechstundenbedarf gesehen. Diskussion/Schlussfolgerungen: Dem Geschehen auf dem Impfstoffmarkt fehlt es an Transparenz. Wirtschaftliche Bezugswege
sollten für den Bereich der niedergelassenen Ärzte bundesweit gefördert werden.