Hintergrund: In der Gastronomie- (GA) und Bäckereibranche (BÄ) existieren unterschiedliche Arbeitszeitregime,
von denen sich Schichtformen mit erhöhtem Nachtarbeitsanteil gesundheitsschädigend
auswirken können. Daher wurde bei GA- und BÄ-Beschäftigten für arbeits-, schlaf- und
gesundheitsbezogene Faktoren der Zusammenhang zu unterschiedlichen Nachtarbeitsanteilen
(Nachtarbeits-Index) überprüft. Methodik: 122 GA- und 65 BÄ-Beschäftigte wurden anhand eines Nachtarbeits-Indexes drei Arbeitszeitgruppen
(AZG) zugeordnet (ermittelt mit vierwöchigem Arbeitszeitprotokoll): AZG1 (20%): kein
Nachtarbeitsanteil; AZG2 (43%): geringer Nachtarbeitsanteil [>0–2h]; AZG3 (37%):
hoher Nachtarbeitsanteil [>2–7h]; Durchschnittsalter: AZG1: 33 Jahre, AZG2: 32
Jahre, AZG3; 38 Jahre; Frauenanteil: AZG1: 78%, AZG2: 65%, AZG3: 33%; Anteil BÄ: AZG1:
5%, AZG2: 12%, AZG3: 78%. Schichtzeiten, Schlafcharakteristika (Schlafstörungen, -qualität,
-quantität) und Gesundheitsparameter (Fettstoffwechsel, Blutdruck (Hypertonie), PROCAM-Score,
Sport, Rauchen, schichtbezogene Beschwerden) wurden im Rahmen arbeitsmedizinischer
Vorsorgeuntersuchungen sowie schichtarbeitsspezifischer Anamnese- und Beschwerdenfragebögen
erhoben. Ergebnisse: Im GA-Gewerbe arbeiten die Beschäftigten im Durchschnitt 1,1 Stunde, im BÄ-Gewerbe
2,8 Stunden (22–5 Uhr) pro Arbeitstag in Nachtarbeit (23–6 Uhr). Beschäftigte der
AZG3 schlafen mit durchschnittlich 7,5±0,8 Stunden signifikant weniger als Beschäftigte
mit geringeren Nachtarbeitsanteilen (p<0,001). Auswirkungen auf das Auftreten von
Schlafstörungen, die Schlafqualität und -quantität ergeben sich dadurch nicht. In
allen drei AZG berichten ein Drittel (33,7%) keine, 50% gelegentliche und 7% häufige
Schlafstörungen. Zwischen Nachtarbeits-Index und Schlafstörungen (r=0,02–0,09) bzw.
Gesundheitsparametern (r=-0,14 bis 0,16) bestehen – nach Auspartialisierung von Branche,
Alter und Geschlecht – keine signifikanten Zusammenhänge. Schlussfolgerung: Die bekannten negativen schlaf- und gesundheitsbezogenen Effekte der Nacht- und Schichtarbeit
wurden für die untersuchten Schichtarbeitsregelungen in der relativ jungen Stichprobe
(34±11 Jahre) nicht festgestellt. Schlafverhalten und Gesundheitszustand unterscheiden
sich zwischen Beschäftigten mit (AZG2; AZG3) und ohne Nachtarbeitsanteil (Normalschicht
AZG1) nicht. Schichtbedingte Gesundheitsgefahren könnten sich bisher noch nicht manifestiert
haben. Andererseits sind Schichtarbeiter über eine gesunde Lebensweise aufgeklärt,
so dass Unterschiede im Gruppenvergleich maskiert sein können. Die Bedeutung sonstiger
beruflicher und sozialer Einflussfaktoren bleibt ungeklärt. Die medizinischen Befunde
(z.B. Anteil Hypertoniker) weisen dennoch auf Präventionsbedarf hin.