Hintergrund: Auf der Suche nach Reha-DRGs wird in Deutschland seit rund 15 Jahren an 2 konkurrierenden
Fallgruppierungssystemen gearbeitet: Die Rehabilitanden-Behandlungs-Gruppen (RBG)
folgen wie die DRGs dem primären Kriterium der Kostenhomogenität. Das birgt die Gefahr
von Qualitätseinbußen. Bei dem an der Charité entwickelten Konzept der Rehabilitanden-Management-Kategorien
(RMK) werden Rehabilitanden hingegen primär nach den reha-relevanten Einschränkungen
von Aktivität und Teilhabe klassifiziert, da diese den Behandlungsbedarf und den Ressourceneinsatz
in der Rehabilitation determinieren. Zur Beschreibung dieser Einschränkungen werden
international validierte Instrumente eingesetzt. Beispielhaft wird über RMK-Ergebnisse
für die Rehabilitation von Alkoholabhängigen berichtet. Methode: Unter Rückgriff auf etablierte Skalen (u.a. SCL-90-R, BDI-II, AASE, AVEM, F-SozU)
wurde ein RMK-Assessment zur Messung des reha-spezifischen Behandlungsbedarfs von
Rehabilitanden in der somatischen, psychischen und sozialen Dimension entwickelt.
Die Daten aus dem Einsatz an zwei unabhängigen Stichproben von 700 bzw. 1500 Alkoholabhängigen
(2008/2009) wurden mittels latenter Klassenanalyse ausgewertet, die Ergebnisse zur
Fallgruppierung klinisch konsentiert. Es wurde ein software-gestützter Algorithmus
für die Patientenzuordnung entwickelt und in 12 Kliniken erprobt. Anschließend wurden
eine standardisierte und eine qualitative Anwenderbefragung durchgeführt. Ergebnisse: Auf der Basis von 15 Indikatoren zu bedarfsrelevanten Patientenmerkmalen konnten
in beiden Stichproben vier Bedarfsgruppen identifiziert werden, die sich signifikant
im Profil ihrer substanzbezogenen, psychischen und sozialen Beeinträchtigung unterscheiden.
Die Anwenderbefragung bestätigte die klinische Plausibilität der Gruppen und die Praktikabilität
der Instrumente. Schlussfolgerungen: Die RMK erlauben eine standardisierte Eingangsdiagnostik und einen objektiven Klinikvergleich.
Derzeit werden therapeutische Anforderungen für die RMK-Bedarfsgruppen erarbeitet.
Analoge Ergebnisse liegen für die Orthopädie vor, weitere Indikationen folgen. Die
finanzielle RMK-Bewertung ist der letzte Schritt zu Reha-DRGs. Die RMK können – unabhängig
von dem Einsatz für Vergütungszwecke – die häufig beklagte Lücke zwischen zentraler
indikationsbezogener Steuerung in der Verantwortung der Kostenträger und individualisierter
Behandlung in der Verantwortung der Kliniken füllen.