Am 13. Dezember 2006 verabschiedete die UNO die Konvention über die Rechte behinderter
Menschen. Im Artikel 9 der Konvention wird ausdrücklich der barrierefreie Zugang zu
Kommunikation und Informationen als Grundlage einer selbstständigen und selbstbestimmten
Lebensgestaltung gefordert. Das nationale Gesundheitsziel „Gesundheitliche Kompetenzen
erhöhen, Patientensouveränität stärken“ verweist auf die besondere Bedeutung informierter,
aufgeklärter Patienten. Menschen mit Lernschwierigkeiten, mit Hör- und Sehbehinderungen
bleiben davon oft ausgeschlossen. Durch Informations- und Kommunikationsangebote in
Leichter Sprache kann die Situation für diese Patientengruppen verbessert werden.
Leichte Sprache entspricht festen Regeln, die von Inclusion Europe und dem Bundesnetzwerk
Leichte Sprache entwickelt wurden. Sie ist eine Sprache für erwachsene Menschen mit
unterschiedlichen Behinderungen (mit kognitiven Beeinträchtigungen, mit Hör- oder
Sehbehinderungen, mit Hirntumoren, Schädel-Hirn-Verletzungen, Schlaganfällen, dementiellen
Erkrankungen) oder auch für Nichtmuttersprachler mit geringen Sprachkenntnissen. Zahlenmäßig
ist die potentielle Patientengruppe, die Leichte Sprache benötigt, relativ groß. So
gelten rund 4 Millionen Menschen in Deutschland als Analphabeten, rund 1.250.000 Menschen
leben in Deutschland mit Lernschwierigkeiten. 5,1% der schwerbehinderten Menschen
in Deutschland sind blind oder sehbehindert. 4,2% leben mit Störungen der geistigen
Entwicklung. Und schließlich ist davon auszugehen, dass mit der Alterung der Bevölkerung
der Anteil mehrfach geschädigter Erwachsener und damit der Bedarf an Unterstützung
der Kommunikation und Information steigt. Im Falle einer Erkrankung oder eines bestehenden
Beratungsbedarfs ist es auch für sie sehr wichtig, selbst etwas über die Erkrankung
zu wissen, um selbstbestimmt Entscheidungen über Vorsorge und Inanspruchnahme ärztlicher
Hilfe treffen zu können. Im Beitrag sollen Beispiele aus Patienteninformationsmaterialien
in Leichter Sprache vorgestellt werden. Bisher entwickelten wir Informationsmaterialien
zum Thema Brustkrebs und Prostatakrebs (in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Krebsgesellschaft),
zu Schwangerschaft und Familienplanung (im Rahmen eines Forschungsprojektes), zu Pränataldiagnostik
(in Zusammenarbeit mit der BZgA) sowie Informationsmaterial zu geburtshilflichen Maßnahmen,
basierend auf der „Dokumentierten Patientenaufklärung – Basisinformation zum Aufklärungsgespräch“,
die im Kreißsaal von der Frau und ihrer Begleitperson unterschrieben werden müssen.