Hintergrund: Um Kindesvernachlässigungen zu verhindern oder zumindest frühzeitig zu erkennen,
            wurden in Nordrhein-Westfalen – wie auch in den meisten anderen Bundesländern – Schritte
            unternommen, um die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen)
            sorgfältig zu beobachten und bei Nicht-Teilnahme einzugreifen. Ein entsprechendes
            Surveillancesystem wurde seit 2009 stufenweise aufgebaut und läuft seit 1.2.2010 im
            Vollbetrieb. Dieser Beitrag analysiert die bisherigen Entwicklungen. Material und Methoden: In dem vor allem auf ein systematisches „Record Linkage“ ausgerichteten Surveillancesystem
            entstehen kontinuierlich Prozessdaten, u.a. zur Beleg-Zuordnung und zu Erinnerungsschreiben
            an Eltern und Mitteilungsschreiben an Gemeinden, welche deskriptiv ausgewertet werden.
            Resultate: Im jetzigen Vollbetrieb wird die Beteiligung an allen U-Untersuchungen von U5 bis
            U9 verfolgt. Es befinden sich ca. 900.000 Datensätze in der Datenbank. Von 396 Meldeämtern
            in NRW werden monatlich ca. 18.000 Datensätze (neu oder Änderungen) übermittelt. Auf
            der anderen Seite erhalten wir von ca. 2.500 (Kinder-)Ärzten monatlich ca. 65.000
            U-Teilnahmebestätigungen. Der Anteil automatisch zuordnungsfähiger Belege stieg von
            initial ca. 73% auf inzwischen ca. 85%. Die Zuordnungen werden überwiegend maschinell
            durchgeführt. Mit einer wöchentlichen Stichprobe von 1.000 Belegen wird die maschinelle
            Zuordnung manuell überprüft. Prozessbedingt gibt es Elternanschreiben und Mitteilungsschreiben
            an Gemeinden, die trotz durchgeführter U-Untersuchung versandt werden. Um die Quote
            dieser Schreiben möglichst niedrig zu halten, wurden verschiedene Prozessanpassungen
            vorgenommen, darunter auch Variation der Anschreibezeitpunkte. Offene Fragen betreffen
            u.a. die Optimierung der Kommunikation sowie z.B. Kriterien für Anerkennung von Alternativbelegen.
            Folgerungen: Es handelt sich um ein aufwendiges Surveillancesystem, das erhebliche Aufmerksamkeit
            von Seiten der Öffentlichkeit erfährt und im ersten Arbeitsjahr bereits multiple Anpassungen
            durchlief. Der Vergleich der Strukturen, Prozesse und Wirksamkeit des Systems mit
            den Ansätzen anderer Bundesländer wird vorbereitet. Das NRW-System wird gegenwärtig
            einer externen Evaluation unterzogen.