Pneumologie 2010; 64 - A1
DOI: 10.1055/s-0030-1267769

Sozialmedizinische Begutachtung

A Bahemann 1, E Tekolf 2
  • 1Regionalverbund West der Bundesagentur für Arbeit, Düsseldorf
  • 2Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Untersuchungsstelle Essen

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“, so lautet der erste Absatz im Artikel 20 des Grundgesetzes. Die sozialen Sicherungssysteme gehören zu den leistungsfähigsten der Welt und beruhen auf unterschiedlichen Säulen. Den Verwaltungen obliegen letztendlich die Entscheidungen über beantragte Leistungen. Die sozialmedizinische Begutachtung dient dem Auftraggeber als maßgebliche Grundlage und stellt ein Beweismittel im juristischen Sinn dar. Die Grundlagen und Besonderheiten der Begutachtung für die Gesetzliche Rentenversicherung und für die Arbeitsverwaltung werden mit den besonderen Schwerpunkten des Sozialgesetzbuchs II (sog. Hartz IV-Leistungen) und den Schnittstellen der Begutachtung für die beiden Sozialleistungsträger dargestellt.

Literatur: Diagnostik und Beurteilung obstruktiver Atemwegserkrankungen durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe (Berufskrankheit Nr.4302 BKV). Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2008;43:516–520