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DOI: 10.1055/s-0030-1268763
Kompass für Klinik und Praxis
Publication History
Publication Date:
15 November 2010 (online)
Finden Sie nicht auch? Sechs Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Da ist es kein Wunder, dass Medizinstudenten schon nach ein paar Semestern mit den Hufen scharren und fragen: Wann geht’s endlich los? Wann kann ich eigene Patienten versorgen? Eine solche Ungeduld ist verständlich – man sollte allerdings aufpassen, dass man seine Erwartungen nicht zu hoch schraubt. Als ich meine erste Famulatur in der Chirurgie plante, hatte ich Vorstellungen etwa der Natur, dass mich dort bestimmt ein netter Operateur beim einen oder anderen Eingriff mitoperieren lassen wird. Damit bin ich natürlich kräftig auf die Nase gefallen. Ich begriff schnell, dass Famulanten nur dann ein Skalpell in die Hand bekommen, wenn es darum geht, die Fäden aus abgeheilten OP-Wunden zu ziehen. Im PJ ist die Situation nicht viel besser. Zwar haben viele PJler wenigstens „eigene” Patienten. Unterm Strich werden sie aber vor allem mit Handlangerdiensten betraut. Doch ist es eigentlich „Gesetz”, dass sich Medizinstudenten eher mit Zuschauen begnügen müssen und die wirklich relevanten Tätigkeiten die approbierten Kollegen übernehmen? Was dürfen Famulanten und PJler – und was nicht? In unserem Artikel „Packungsbeilage PJ” auf beantworten wir diese Frage. Die überraschende Antwort: Man darf eigentlich (fast) alles – sofern es unter Anleitung und Aufsicht des ausbildenden Arztes geschieht. Mit anderen Worten: Rein theoretisch hätte ich damals durchaus einen Blinddarm operieren dürfen – sofern ich einen Chirurgen gefunden hätte, der die Nerven und die Geduld gehabt hätte, mir den Eingriff beizubringen.
Auf einem völlig anderen Blatt steht die Frage: Muss man alles tun, was man tun darf? Natürlich hat der Drang, zu lernen und zu praktizieren, eine hohe Priorität. Nach ganz oben gehört aber das, was schon Hippokrates in seinem Eid vor über 2.000 Jahren formulierte: „Ich werde ärztliche Verordnungen treffen zum Nutzen der Kranken (…), hüten aber werde ich mich davor, sie zum Schaden (…) anzuwenden.” Entscheiden Sie, ob Sie eine Maßnahme durchführen also keinesfalls nur nach dem Kriterium „Super. Der Stationsarzt lässt mich!”. Überlegen Sie immer auch, ob Sie tatsächlich fachlich und persönlich reif dafür sind – und ob das, was Sie tun, dem Patienten wirklich gut tut. Wenn Sie jederzeit diesem Kompass folgen, sind Sie schon sehr viel mehr Arzt, als wenn Sie „mutig” überall reinstechen. Diese Regel gilt natürlich auch bei Auslandsaufenthalten, bei denen man erfahrungsgemäß immer besonders viel „darf”.
Apropos reinstechen: Wenn Sie sich die Grundlagen einer Lumbalpunktion aneignen wollen, lesen Sie ab unsere Praxisanleitung zu diesem Thema! Nach der Lektüre sind Sie optimal auf den Moment vorbereitet, wenn Sie diese Intervention – unter Anleitung! – erstmals selbst durchführen dürfen.
Eine frohe Vorweihnachtszeit wünscht
Ihr
Dr. med. Dieter Schmid, Redaktionsleitung