Z Geburtshilfe Neonatol 2011; 215 - PO10_10
DOI: 10.1055/s-0031-1293413

Mindestmengen–quo vadis?

B von Wolff 1
  • 1lindenpartners Partnerschaft von Rechtsanwälten, Berlin

Ziel: Seit längerer Zeit werden Mindestmengen für die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.500g diskutiert. Einen vorläufigen Schlusspunkt hat für viele unerwartet das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gesetzt. Mit Beschluss vom 26. Januar 2011 hat das Gericht auf Antrag einiger Kliniken die Anhebung der Mindestmenge für PNZ Level 1 von 14 auf 30 vorläufig ausgesetzt.

Aufbauend auf dem Vortrag des Autors auf der DGPM+GNPI 2009 (Abstract ID: 5054– „Mindestmengen – juristisch angreifbar?“) werden die wesentlichen rechtlichen Argumente des Landessozialgerichts analysiert. Hierbei soll insbesondere untersucht werden, ob sich aus der Begründung des Gerichts Hinweise für ein künftiges Vorgehen des Gemeinsamen Bundesausschusses ableiten lassen. Sollte der G-BA zwischenzeitlich weitere Beschlüsse treffen, werden auch diese im Vortrag bewertet werden.

Literatur: LSG Berlin-Brandenburg: Beschluss vom 26.01.2011 – L 7 KA 79/10 KL ER – BeckRS 2011, 68115; § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); v. Wolff: Mindestmengen für Frühgeborene – rechtliche Grenzen für einen Verteilungskampf; Geburtsh-Frauenheilk 2009; 69; v. Wolff: Ausgang ungewiss - Aktueller Stand bei der befristeten Aussetzung der Mindestmenge 30; KU Gesundheitsmanagement 4/2011; 61.