Die immer noch in Deutschland gültige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung MTA-G von
1994 steht im krassen Gegensatz zu der medizinisch-technischen Entwicklung der bildgebenden
Verfahren in der radiologischen Diagnostik und Nuklearmedizin sowie der therapeutischen
Anwendung von ionisierenden Strahlen in der Strahlentherapie. Die Schulen sind quasi
„gesetzlich gezwungen“, nach einem nicht mehr zeitgemäßen Fächerkanon, veralteten
Inhalten und unsinniger Stundenverteilung auszubilden. Sie müssen den Spagat wagen,
trotzdem ihren Schülern das notwendige Wissen mitzugeben, als examinierte MTRA Patienten
nach Stand von Wissenschaft und Technik zu untersuchen und zu bestrahlen. Einen Überblick
über den aktuellen Stand der Dinge der MTRA-Ausbildung in Deutschland gibt der vorliegende
Beitrag.