Reisen sind teuer. Bei beruflicher Veranlassung sind Reisekosten von der Steuer abzusetzen
und führen oft zu einer beträchtlichen Steuerersparnis. Deshalb setzt die Finanzverwaltung
strenge Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung von Reisekosten an, besonders was
die Trennung von Berufs- und Privatinteressen betrifft. Für freiberuflich tätige Tierärzte
ist es wichtig, diese Kriterien zu kennen, um bereits bei der Planung beruflich veranlasster
Reisen die steuerliche Absetzbarkeit sicherzustellen.