Rofo 2012; 184 - VO307_4
DOI: 10.1055/s-0032-1311195

Grenzüberschreitende Teleradiologie – Rechtliche Rahmenbedingungen

C Rosenberg 1, B Rosenberg 1, B Mensel 1, H von Zanthier 2, N Hosten 1
  • 1Uniklinik Greifswald, Institut für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie, Greifswald
  • 2RAe von Zanthier, Berlin

Ziele: Darlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen von bilateralen teleradiologischen Versorgungskonzepten. Im Rahmen des EU-Projekts „Telemedizin Euroregion POMERANIA“ an der Universitätsmedizin Greifswald werden grenzüberschreitende deutsch-polnische Versorgungsmodelle entwickelt. Intention sind eine Optimierung der Patientenversorgung und wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven für Krankenhäuser in grenznahen Regionen. Methode: Gegenstand der Studie ist eine bilaterale, unter Einsatz von ionisierender Strahlung durchgeführte Teleradiologie-Anwendung. Hierfür wurde die Rechtslage nach deutschem sowie polnischem Recht unter Berücksichtigung von EU-Recht überprüft. Der Schwerpunkt der rechtlichen Untersuchung liegt im Bereich des Strahlenschutz- und Berufsrechts. Die nationalen Regelungen und Voraussetzungen für den Einsatz der Teleradiologie sind rechtsvergleichend gegenübergestellt worden. Ergebnis: Der rechtliche Rahmen binationaler Teleradiologie muss gewährleisten, dass Patienten durch den grenzüberschreitenden teleradiologischen Einsatz in Bezug auf ihre Patientenrechte und den Schutz der körperlichen Integrität nicht schlechter gestellt werden als im Vergleich zu einer herkömmlichen (tele-)radiologischen Untersuchung in Deutschland. Bilaterale Problemstellungen betreffen u.a. die folgenden Bereiche: Fernbehandlungsverbot, Schweigepflicht, Datenschutz, Vergütung, Gerichtsstand, Strahlenschutz. Schlussfolgerung: Der Strahlenschutz ist im Gegensatz zu allen anderen telemedizinischen Anwendungen für die Teleradiologie von zentraler Bedeutung. Zur Realisierung grenzüberschreitender Teleradiologie müssen die strahlenschutzrechtlichen Regelungen und berufsrechtlichen Vorgaben harmonisiert werden. Grenzüberschreitende Teleradiologie unter Einsatz von ionisierender Strahlung muss den deutschen Strahlenschutz-Anforderungen genügen.

Keywords: Teleradiologie, Strahlenschutz, Röntgenverordnung, EU, Recht

Korrespondierender Autor: Rosenberg C

Uniklinik Greifswald, Institut für Diagnostische Radiologie und Neuroradiologie, Ferdinand-Sauerbruchstr., 17457 Greifswald

E-Mail: christian.rosenberg@uni-greifswald.de