Sportverletz Sportschaden 2012; 26(02): 68
DOI: 10.1055/s-0032-1316396
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Arthrose – Glukosamin nicht mit Cumarinen kombinieren

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Publication Date:
12 June 2012 (online)

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat die Risikobewertung des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bzgl. Glukosamin bestätigt. Das BfR hatte darauf hingewiesen, dass Glukosamin-Supplemente für Personen, die Vitamin-K-Antagonisten, sog. Cumarine, zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen müssen, gesundheitliche Risiken bergen.

Glukosamin ist ein Aminozucker, der u. a. als Arzneimittel bei Arthrose im Knie verwendet wird. Supplemente sollen nach Angaben der Hersteller bspw. zur Erhaltung der Beweglichkeit der Gelenke beitragen. Die EFSA hat Bedenken des BfR zu Glukosamin-Präparaten bei Patienten unter Cumarin-Antikoagulanzien nun bestätigt. "Glukosamin-haltige Nahrungsergänzungsmittel bergen auch für Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien einnehmen, ein Gesundheitsrisiko", sagt der Präsident des BfR, Prof. Andreas Hensel. "Glukosamin kann die blutgerinnungshemmende Wirkung der Medikamente verstärken und zu Blutungen führen."

In Mengen unterhalb der pharmakologischen Wirkung wird Glukosamin zudem in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt, die rechtlich als Lebensmittel gelten. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hatte das BfR auf das gesundheitliche Risiko hingewiesen, das diesen Nahrungsergänzungsmitteln verbunden ist. In seinen Stellungnahmen hatte das BfR Patienten, die Cumarin-Antikoagulanzien zur Hemmung der Blutgerinnung einnehmen, als Risikogruppe benannt.

Die EFSA hat sich erneut mit dem Risiko von Glukosamin beschäftigt. Die Behörde gelangte zu der Schlussfolgerung, dass Belege für das Risiko von Wechselwirkungen zwischen Glukosamin und Cumarin-Antikoagulanzien vorliegen. Glukosamin kann zu einer Verstärkung der blutgerinnungshemmenden Wirkung der Medikamente führen, d.h. diese kann unversehens stärker als erwartet ausfallen. Eine mögliche Folge sind Blutungen. In den meisten der berichteten Fälle handelte es sich um symptomlose Laborwertveränderungen. In einigen Fällen traten jedoch Blutungen in verschiedenen Organen auf, in einem Fall mit der Folge einer Hirnblutung.

Die EFSA hatte sich zudem in den vergangenen Jahren mit den Wirksamkeitsbehauptungen von Glukosamin nach der sog. Health-Claims-Verordnung der EU beschäftigt. In den bisher veröffentlichten Gutachten zu mehreren eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben für Glukosamin als Lebensmittelinhaltsstoff hat die Behörde festgestellt, dass keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für die Wirksamkeit im Hinblick auf die gesunde Allgemeinbevölkerung vorgelegt wurden. Mit irreführenden Angaben dürfen Lebensmittel nach den deutschen und europäischen Rechtsvorschriften nicht vertrieben werden.

Nach einer Pressemitteilung (BfR)