Aktuelle Kardiologie 2012; 1(02): 154-155
DOI: 10.1055/s-0032-1316408
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Versorgungsstrukturgesetz – Veränderungen durch das Versorgungsstrukturgesetz

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Publication Date:
18 June 2012 (online)

Mit in Kraft treten des Versorgungsstrukturgesetzes ergeben sich potentiell jetzt mehr Freiheitsgrade. Beginnen wir mit der Honorarverteilung: zukünftig ist wieder eine größere Regionalisierungsmöglichkeit durch die KV´en gegeben. Grundsätzlich werden zentral weiterhin von der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GB-A die Rahmenbedingungen vorgegeben. Die KBV legt in Abstimmung mit den Kassen die Trennung der hausärztlichen und fachärztlichen Vergütung sowie die Höhe der Vergütung für die Psychotherapie fest. Über die Bereinigung der Gesamtvergütungen im Rahmen von Selektivverträgen entscheidet der Bewertungsausschuss.