Rofo 2012; 184(9): 861
DOI: 10.1055/s-0032-1318864
ÖRG-Mitteilungen
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

„Robert Kienböck-Preis“

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Publication Date:
03 September 2012 (online)

Statuten der Österreichischen Röntgengesellschaft für die Verleihung des Preises

Zur Erinnerung an den hervorragenden österreichischen Arzt der Pionierzeit der medizinischen Radiologie, Prof. Dr. Robert Kienböck, hat der Vorstand der ÖRG beschlossen, einen „Robert Kienböck-Preis“ zu stiften.

Der „Robert Kienböck-Preis“ kann für eine hervorragende wissenschaftliche Originalarbeit auf em Gebiete der Radiodiagnostik bzw. auf dem Gebiet der diagnostischen bildgebenden Systeme an junge Mitglieder der ÖRG verliehen werden; er besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag (z. Zt. in Höhe von € 2000,-). Der Geldbetrag wird aus den Mitteln der ÖRG gespeist. Eine für den Preis eingereichte Arbeit darf am Tage der Ausschreibung nicht älter als 2 Jahre sein. Da der Preis der Förderung junger Radiologen dienen soll, sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten von Habilitierten und Primarärzten (Chefärzten) von der Einreichung ausgenommen. Ein Bewerber kann – federführend – nur eine Arbeit einreichen.

Unmittelbar nach dem Einreichungstermin übergibt der Präsident der ÖRG dem Vorsitzenden des Kuratoriums die eingereichten Arbeiten ohne Nennung von Namen und Dienststelle der Autoren. Das Kuratorium, dem es vorbehalten bleibt, Expertengutachten einzuholen, bestimmt mit Stimmenmehrheit, ob eine bzw. welche von den eingereichten Arbeiten prämiert werden soll; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig und unanfechtbar. Alle mit der Preisverteilung befassten Personen sind zu strengstem Stillschweigen verpflichtet; der Vorstand der ÖRG ist lediglich über Zahl und Titel der eingereichten Arbeiten sowie – später – über die Entscheidung des Kuratoriums zu informieren.

Der „Robert Kienböck-Preis“ wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung der ÖRG in festlicher Weise vom Präsidenten der Gesellschaft überreicht.