Statuten der Österreichischen Röntgengesellschaft für die Verleihung des Preises
Zur Erinnerung an den hervorragenden österreichischen Arzt der Pionierzeit der medizinischen
Radiologie, Prof. Dr. Robert Kienböck, hat der Vorstand der ÖRG beschlossen, einen
„Robert Kienböck-Preis“ zu stiften.
Der „Robert Kienböck-Preis“ kann für eine hervorragende wissenschaftliche Originalarbeit
auf em Gebiete der Radiodiagnostik bzw. auf dem Gebiet der diagnostischen bildgebenden
Systeme an junge Mitglieder der ÖRG verliehen werden; er besteht aus einer Urkunde
und einem Geldbetrag (z. Zt. in Höhe von € 2000,-). Der Geldbetrag wird aus den Mitteln
der ÖRG gespeist. Eine für den Preis eingereichte Arbeit darf am Tage der Ausschreibung
nicht älter als 2 Jahre sein. Da der Preis der Förderung junger Radiologen dienen
soll, sind Habilitationsschriften sowie Arbeiten von Habilitierten und Primarärzten
(Chefärzten) von der Einreichung ausgenommen. Ein Bewerber kann – federführend – nur
eine Arbeit einreichen.
Unmittelbar nach dem Einreichungstermin übergibt der Präsident der ÖRG dem Vorsitzenden
des Kuratoriums die eingereichten Arbeiten ohne Nennung von Namen und Dienststelle
der Autoren. Das Kuratorium, dem es vorbehalten bleibt, Expertengutachten einzuholen,
bestimmt mit Stimmenmehrheit, ob eine bzw. welche von den eingereichten Arbeiten prämiert
werden soll; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; die Entscheidung
des Kuratoriums ist endgültig und unanfechtbar. Alle mit der Preisverteilung befassten
Personen sind zu strengstem Stillschweigen verpflichtet; der Vorstand der ÖRG ist
lediglich über Zahl und Titel der eingereichten Arbeiten sowie – später – über die
Entscheidung des Kuratoriums zu informieren.
Der „Robert Kienböck-Preis“ wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung der ÖRG in festlicher
Weise vom Präsidenten der Gesellschaft überreicht.