Ultraschall Med 2013; 34(3): 303
DOI: 10.1055/s-0032-1319470
SGUM/SSUM-Bulletin
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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Publication Date:
13 June 2013 (online)

Endlich können wir eine frohe Botschaft übermitteln: Die Verrechnung der Gegenseite bei Vergleichsaufnahmen paariger Extremitäten kann unter bestimmten Voraussetzungen zu Lasten der Kostenträger vorgenommen werden. Eine entsprechende Publikation des PIK-Entscheides soll demnächst erfolgen. Somit kann man nur sagen, dass die Vernunft endlich gesiegt hat. Die genauen Voraussetzungen, unter welchen eine Verrechnung erlaubt sein wird, werden auf unserer Webseite www.locomo.ch veröffentlicht, sobald der PIK-Entscheid publiziert wurde.