Aktuelle Kardiologie 2012; 1(03): 213-214
DOI: 10.1055/s-0032-1324673
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Gesundheitspolitik – Kooperation zwischen Vertragsärzten und Kliniken – die Letzte?

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Publication Date:
15 August 2012 (online)

Schon seit geraumer Zeit wird – auch innerhalb des BNK – immer wieder über die Frage diskutiert, ob und inwieweit bestimmte Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Kliniken erlaubt bzw. möglich sind. Hintergrund ist, dass Vertragsärzte und Kliniken in den letzten Jahren dem gesundheitspolitischen Ruf nach einer stärkeren Verzahnung der Sektoren folgten und Kooperationen bildeten. Aber auch nachvollziehbare und notwendige wirtschaftliche Gesichtspunkte auf beiden Seiten haben mittlerweile zu flächendeckenden durch alle Fachgruppen hindurch bestehenden Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Kliniken gesorgt.

Aufhänger der Diskussion ist die Rechtsmeinung insbesondere des GKV-Spitzenverbandes, dass gewisse Arten der gelebten Kooperationen nicht dem gesetzlich vorgesehenen Sinn und Zweck entsprechen. Gerade durch eine Reihe an Gerichtsurteilen wurde die Rechtsmeinung der Kassen bestätigt, was auf Seiten der kooperierenden Vertragsärzte und Krankenhäuser zu einer erheblichen Unsicherheit (was ist erlaubt?/ was ist verboten?) geführt hat. In den letzten Monaten hat deshalb der Gesetzgeber bereits auf bestehende Kooperationen reagiert und für rechtliche Klarstellungen gesorgt. Ein letzter noch ungeregelter Tatbestand in diesem Zusammenhang steht offenbar kurz vor der gesetzlichen Umsetzung.