Zusammenfassung
Das neue Erwachsenenschutzrecht der Schweiz tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Es
ermöglicht Psychiatrie-Erfahrenen und ihrem Umfeld, mehr Verantwortung für die Behandlung
zu übernehmen. Auch für die psychiatrische Pflege hat das überarbeitete Gesetz
Auswirkungen. Zum einen verändert sich die Zusammenarbeit mit Betroffenen und ihren
Angehörigen, zum anderen müssen sich Pflegende in der Psychiatrie mit ihrer Berufsrolle,
mit ihren Aufgaben und mit ethischen Fragestellungen auseinandersetzen.