Dtsch Med Wochenschr 2013; 138(25/26): 1335
DOI: 10.1055/s-0032-1330197
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„Nicht vergessen, . . .

V. Hirschel
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Publication Date:
12 June 2013 (online)

. . . dass bei Ranking-Portalen Günstlingswirtschaft, aber auch Rache und Missgunst die Ergebnisse verfälschen können.“ Solche lobenswert offenen Worte finden nicht alle der mittlerweile zahlreichen Internet-Angebote, in denen Ärzte „bewertet“ werden. Sie heißen docinsider, sanego oder jameda, aber auch FOCUS-online oder AOK.

Natürlich freut man sich über eine 5-Sterne-Bewertung, besonders wenn der Patient noch zutreffende persönliche Worte des Lobes gefunden hat. Schließlich sind die erfolgreiche Behandlung und die Zufriedenheit des Patienten das Urziel. Gerade die Möglichkeit, Freitexte einzugeben, birgt aber auch ein Risiko: Nicht jeder Zeitgenosse kann mit der Freiheit, seine Meinung weltweit kundzutun, verantwortungsvoll umgehen.

Im Beitrag zur Rubrik „Arztrecht in der Praxis“ in diesem Heft (ab Seite 1373) werden einige der Grenzen für schlechte Bewertungen aufgezeigt. Nicht vergessen: auch der Arzt muss bei Ranking-Portalen nicht alles klaglos hinnehmen.